Die Modernisierung eines Hauses ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Das Gute: Haussanierern stehen eine Reihe staatlicher Fördermittel offen. Egal, ob Du die Heizung erneuerst, die Fassade dämmst, Fenster austauschst oder Dein Gebäude barrierefrei umbauen möchtest: Es gibt für jede Maßnahme passende Fördermöglichkeiten. deineBAUSTOFFE stellt die wichtigsten Zuschüsse und Voraussetzungen vor.
Bund, Länder und Kommunen unterstützen Haussanierer mit attraktiven Fördermitteln. Erste Adressen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für alle, die den Wohnraum energieeffizient sanieren wollen, wurde die Antragstellung zum 1. Januar 2021 deutlich erleichtert: Sämtliche Angebote wurden zu einem einheitlichen Programm, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zusammengefasst. Noch bis Juni 2021 kannst Du Dich weiterhin an die KfW und, bei einer Heizungssanierung, an das BAFA wenden. Ab Juli 2021 werden staatliche Fördermittel für energetische Sanierungsvorhaben nur noch über das BEG-Programm vergeben. Die Antragstellung läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Auch die sechzehn Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Förderung von energieeffizienter Sanierung und altersgerechtem Umbau an. Zuständig sind landeseigene Förderbanken. In einigen Ländern gibt es auch spezielle Landesförderinstitute. Die Konditionen unterscheiden sich zum Teil stark. Informiere Dich am besten direkt bei Deiner Landeskredit- oder Investitionsbank.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, hat eine ganze Bandbreite an Förderkrediten im Programm. Du möchtest die Energieeffizienz Deines Hauses durch Einzelmaßnahmen verbessern? Oder Deine Wohnung altersgerecht modernisieren und den Einbruchschutz optimieren? Folgende Angebote hat die KfW:
Die Förderprogramme kannst Du direkt über das KfW-Zuschussportal beantragen. Wichtig: Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (151, 152, 431) werden ab dem 1. Juli 2021 über die BEG gefördert.
Alternativ zu den KfW-Programmen 151 und 152 kommt für Haussanierer der Zuschuss KfW 430 in Frage. Beachte: Das Fördermittel kann nur noch bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden.
Mit KfW 430 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die vollständige Sanierung von Wohnraum zum KfW-Effizienzhaus. Der einmalige KfW-Zuschuss beträgt maximal 48.000 Euro. Die Summe ist abhängig vom Effizienzhaus-Standard. Dieser setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Wie hoch der Gesamtenergiebedarf der Immobilie (Primärenergiebedarf) und wie gut die Wärmedämmung (Transmissionswärmeverlust) ist.
Folgende Tabelle zeigt die Fördermöglichkeiten mit KfW 430 im Überblick:
Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen seines Programms KfW 430 auch energetische Einzelmaßnahmen. Dazu zählen die Dach- und Fassadendämmung sowie der Einbau beziehungsweise die Erneuerung von Fenstern, Lüftungsanlagen und einem Fernwärmeanschluss. Der maximale Kreditrahmen liegt bei 50.000 Euro und der Investitionszuschuss bei bis zu 10.000 Euro.
Auch für Einzelmaßnahmen gilt: Ab dem 1. Juli 2021 ist KfW 430 hinfällig. Zuschüsse erhältst Du nur noch über die neu eingeführte BEG.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bündelt seit 2021 bisherige Förderprogramme zur Energieeffizienzsteigerung. Sie macht es Haussanierern in Zukunft einfacher, Zuschüsse oder eine Kreditförderung zu beantragen.
Es gibt drei Förderprogramme der BEG:
BEG WG: Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden
BEG NWG: Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden
BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäude
Zum Förderumfang zählen neben den Sanierungsmaßnahmen auch die Beratung und Planung sowie weitere Tätigkeiten, welche notwendigerweise anfallen, wie Elektro- oder Malerarbeiten.
Wer sein Haus oder die Wohnung energieeffizient modernisieren will, kann seit Januar 2021 auf die Förderung BEG EM zählen. Für folgende Maßnahmen kannst Du mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investitionssumme (maximal 60.000 Euro) rechnen:
Gebäudehülle: z. B. Dämmung der Außenwände oder Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern
Anlagentechnik: z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung
Erneuerbare Energien für Heizungen: z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen
Heizungsoptimierung: z. B. Austausch von Heizungspumpen
Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Einzelmaßnahmen
Um für Einzelmaßnahmen die BEG-Förderung zu erhalten, ist ein Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro beziehungsweise 300 Euro bei einer Heizungsoptimierung notwendig.
Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, einen Energieberater zu Rate zu ziehen, wenn Du Deinen Wohnraum energieeffizient sanieren möchtest. Der Experte prüft das Gebäude eingehend und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Wird eine energetische Sanierungsmaßnahme als Teil des individuellen Sanierungsplans innerhalb von maximal 15 Jahren umgesetzt, erhöht sich die BEG-Fördersumme um zusätzliche 5 Prozent. Tauscht Du im Rahmen einer Heizungserneuerung beispielsweise die Wärmepumpe, erhältst Du 50 statt 45 Prozent der Investitionssumme. Bei Sanierungskosten von 18.000 Euro sind dies immerhin 9.000 Euro.
Für die Bewilligung der BEG-Fördermittel ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Voraussetzung ist zudem eine technische Projektbeschreibung, die der Energieberater für Dich anfertigt. Nur für Maßnahmen rund um die Heizungstechnik und Heizungserneuerung genügt zum aktuellen Stand (Februar 2021) eine Fachunternehmererklärung.
Fördermittel beantragen kann generell jeder, neben Eigentümern auch Pächter und Mieter. Letztere müssen jedoch zusammen mit dem Antrag eine schriftliche Erlaubnis des Hausbesitzers einreichen.
Neben Krediten und Investitionszuschüssen fördert der Staat die Sanierung von Bestand mit einem Steuerbonus von 20 Prozent und maximal 40.000 Euro. Statt also Fördergelder zu beantragen, kannst Du anfallende Kosten für Einzelmaßnahmen oder Vollsanierungen von der Steuer abziehen. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Das Haus ist älter als zehn Jahre.
Du nutzt den Wohnraum selbst.
Du hast bisher keine anderen Steuervorteile oder Fördermöglichkeiten genutzt.
Die Steuerermäßigung kannst Du über drei Jahre verteilt in Anspruch nehmen: Im Abschlussjahr der Sanierung sowie im Folgejahr reichst Du je 7 Prozent der Sanierungskosten ein (maximal 14.000 Euro) und im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro).
Der Steuerbonus ist weniger lukrativ als ein Zuschuss über die BEG oder die KfW. Ihn zu nutzen, lohnt sich vor allem für kleinere Maßnahmen oder für alle, die wenig Aufwand haben wollen. Eine Steuererklärung zu bearbeiten, ist schließlich nicht so komplex wie das Einreichen von Anträgen, Plänen und Dokumentationen für die Bewilligung staatlicher Fördermittel.
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